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   BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22   

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https://dejure.org/2022,1403
BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22 (https://dejure.org/2022,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.2022 - 2 BvR 48/22 (https://dejure.org/2022,1403)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 2 BvR 48/22 (https://dejure.org/2022,1403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer völlig aussichtslosen Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 Alt 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer ersichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Befassung des BVerfG mit völlig aussichtslosen Eingaben

  • rewis.io

    Nichtannahme einer ersichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Befassung des BVerfG mit völlig aussichtslosen Eingaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2
    Auferlegung der Missbrauchsgebühr bei erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer ersichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Befassung des BVerfG mit völlig aussichtslosen Eingaben

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die Missbrachsgebühr

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.01.2021 - 2 BvR 2115/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2019 - 2 BvR 2710/18 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).

    Von einem Missbrauch ist unter anderem dann auszugehen, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).

  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Von einem Missbrauch ist unter anderem dann auszugehen, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Von einem Missbrauch ist unter anderem dann auszugehen, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 1 BvR 275/20

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Erhebung einer offensichtlich

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2019 - 2 BvR 2710/18 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2019 - 2 BvR 2710/18

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde und

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Mai 2019 - 2 BvR 2710/18 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 2020 - 1 BvR 275/20 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 1490/20

    Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 48/22
    Von einem Missbrauch ist unter anderem dann auszugehen, wenn trotz mehrerer Nichtannahme- oder Ablehnungsentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden ohne wesentliche neue Gesichtspunkte anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2020 - 2 BvR 1490/20 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2021 - 2 BvR 2115/20 -, Rn. 4; stRspr).
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